In diesem Beitrag möchte ich Ihnen gerne zeigen, welche übrigen Versicherungen (keine Altersvorsorgebeiträge) in Ihrer Einkommensteuererklärung (umgangssprachlich Lohnsteuerjahresausgleich) steuerlich absetzbar sind.
Diese Versicherungen können steuerlich berücksichtigt werden
- Sämtlich Haftpflichtversicherungen (Privat-Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tier-Haftpflicht, Boots-Haftpflicht usw.)
- Unfallversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- “alte” Lebensversicherungen (Abschluss vor 2015)
- Arbeitslosenversicherungen
- Krankenversicherungen
- Pflegeversicherungen
Diese Versicherungen können NICHT steuerlich berücksichtigt werden
- Rechtsschutzversicherungen
- Hausratversicherungen
- Glasversicherungen
Steuerliche Berücksichtigung
Die steuerlich berücksichtigungsfähigen Versicherungen (übrige Vorsorgeaufwendungen) können nur bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 2.800 € bzw. 1.900 € jährlich steuerlich berücksichtigt werden. Der Maximalbetrag richtet sich danach, ob man einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhält. Im Regelfall beträgt der Maximalbetrag für Angestellte bzw. Arbeiter, Beamte und Rentner 1.900 € und für Selbständige 2.800 €. Sollten die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge den Maximalbetrag übersteigen, wird der höhere Wert berücksichtigt.
Beispiel
Hilde Haarig ist selbständige Hundefriseurin und hat im Jahr 2017 5.000 € Beiträge an Krankenversicherung (Basisversorgung) und 500 € an Pflegeversicherung entrichtet. Darüber hinaus hat sie 1.000 € für eine Hundehaftpflichtversicherung (für ihren Hund Hubert) bezahlt.
Krankenversicherung 5.000 €
Pflegeversicherung 500 €
Summe 5.500 €
Haftpflichtversicherung 1.000 €
Summe 6.500 €
Dieser Betrag ist höher als der Maximalbetrag in Höhe von 2.800 €, so dass nur die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in Höhe von 5.500 € berücksichtigt werden kann.
Die steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen können Sie in dem Beitrag “Altersvorsorge – Steuern sparen” hier nachlesen.
HINWEIS: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch eine fachkundige Person. Es kann somit keine Haftung übernommen werden.
Für Rückfragen stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!